Wir haben die wichtigsten Infos zur Förderung zusammengestellt
Ziel
Treibhausgasneutralität* bis 2040 und treibhausgasneutrale Verwaltung bis 2023
* Netto-Null der Treibhausgasemissionen. Es wird kein klimawirksames Gas mehr freigesetzt, jeder weitere Ausstoß wird durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen. Es entsteht ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß und dem Abbau klimawirksamer Gase in Senken (bspw. Moore).
Frist
31.12.2024 – Antragstellung ganzjährig möglich
Gegenstand der Förderung
Aktualisierung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches vor dem 31.12.2016 erstellt und seitdem nicht mehr fortgeschrieben und aktualisiert wurde
Geförderte Maßnahmen
- Ausgaben für Dienstleistende zur Konzepterstellung, Akteursbeteiligung und Organisation
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
Verbindliche Inhalte des Vorreiterkonzeptes
- Ist-Analyse
- Energie- und Treibhausgasbilanz (z.B. BISKO-Standard)
- Ziel „klimaneutrale Kommune bis 2040“ und „klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2035“
- Akteursbeteiligung (betroffene Verwaltungseinheiten und weitere)
- Maßnahmenkatalog mit allen Informationen gemäß vorgegebenem Maßnahmenblatt
- Potenzialanalyse
- Klimaschutzstrategie
- Verstetigungsstrategie inklusive der Zuständigkeiten
- Controllingstrategie inklusive Indikatoren und Rahmenbedingungen für die Datenerfassung und -auswertung
- Kommunikationsstrategie
Antragsverfahren
Einreichung über easy-Online. Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung das ca. 14-minütige Tutorial zum easy-Online-Förderportal anzusehen.
Umsetzungszeitraum
Innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung
Muss ein Klimaschutzmanager zur Umsetzung vorhanden sein?
Nein – keine Fördervoraussetzung
Ist die Förderung auch dann ausgeschlossen, wenn nur kleine Änderungen vorgenommen wurden?
Ja – bei jeglicher Änderung nach dem 31.12.2016 ist eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie: Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzeptes nicht mehr möglich.
Wenn die Treibhausgasbilanz der Kommune aktualisiert wurde, ist dies förderschädlich?
Nein – Wichtig ist, dass keine Änderungen im Klimaschutzkonzept vorgenommen wurden (siehe Frage oben).
Weitere Förderhinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.