Förderschwerpunkt: Entwicklung nachhaltiger Klimaanpassungskonzepte
Das aktuelle Förderfenster bezieht sich auf den Förderschwerpunkt A. 1 - Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl den Auswirkungen des Klimawandels begegnen als auch die Lebensqualität in Gemeinden nachhaltig verbessern. Beispiele hierfür sind die Renaturierung von Grünflächen, die Schaffung natürlicher Wasserrückhalteflächen zum Hochwasser- und Starkregenschutz oder die Förderung artenreicher Ökosysteme.
Förderbedingungen im Überblick
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Förderquote: Bezuschussung von bis zu 80 % der Gesamtausgaben (90% bei finanzschwachen Kommunen)
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Erarbeitung des Konzeptes: das Konzept darf nur durch einen neu eingestellten Klimaanpassungsmanager erstellt werden. Sachausgaben, Ausgaben für Personal oder externe Dienstleister, die zur Erstellung des Konzeptes beitragen, sind ebenfalls förderfähig. Ziel ist, die Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers anzuregen.
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Schwerpunkt des Konzeptes: nachhaltige, naturbasierte Lösungen im Fokus, die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Biodiversität stärken. Mindestens 30% der erarbeiteten Maßnahmen müssen auf naturbasierten Lösungen beruhen.
Naturbasierte Lösungen als Schwerpunkt
Zu den förderfähigen naturbasierten Maßnahmen zählen unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, natürliche Wasserrückhalteflächen, Überflutungsräume, Kaltluftschneisen sowie Moor- und Flussrenaturierungen.
Hilfestellung bei der Antragstellung
Um den Einstieg in das Förderprogramm zu erleichtern, bieten das ZKA am 28. Mai 2025 Online-Informationsveranstaltungen an. Dort erhalten Interessierte praktische Tipps zur Antragstellung und können Fragen direkt mit Experten klären. Weitere Details zum Fördermittel finden Sie auf der Website der ZUG.