Was wird gefördert?
Das aktuelle Förderfenster bezieht sich auf den Förderschwerpunkt A. 1 - Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die sowohl den Auswirkungen des Klimawandels begegnen als auch die Lebensqualität in Gemeinden nachhaltig verbessern. Beispiele hierfür sind Projekte zur Renaturierung von Grünflächen, zur Vorbeugung von Hochwasserschäden oder zur Förderung artenreicher Ökosysteme.
Förderbedingungen im Überblick
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Förderquote: Bezuschussung von bis zu 90 % der Finanzierungskosten
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Erarbeitung des Konzeptes: das Konzept darf nur durch einen Klimaanpassungsmanager erstellt werden. Sachausgaben, Ausgaben für Personal oder externe Dienstleister, die zur Erstellung des Konzeptes beitragen, sind ebenfalls förderfähig. Ziel ist, die Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers anzuregen.
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Schwerpunkt des Konzeptes: nachhaltige, naturbasierte Lösungen im Fokus, die Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Biodiversität stärken. Mindestens 30% der Maßnahmen sollen auf naturbasierten Lösungen beruhen.
- Bewilligungsprozess: Der Bewilligungsprozess muss im Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen sein. Eine Zeitplanung für die Projektlaufzeit sowie für die Zeit nach Beendigung des Vorhabens muss bestehen.
Was sind weitere naturbasierte Lösungen?
- Dach- und Fassadenbegrünungen
- Natürliche Wasserrückhalteflächen und Überflutungsräume
- Kaltluftschneisen
- Moor- und Flussrenaturierung
Hilfestellung bei der Antragstellung
Um den Einstieg in das Förderprogramm zu erleichtern, bietet die ZUG am 13. Mai 2025 eine Online-Informationsveranstaltung an. Dort erhalten Interessierte praktische Tipps zur Antragstellung und können Fragen direkt mit Experten klären. Weitere Details zum Fördermittel finden Sie auf der Website der ZUG.