Ein interkommunales Gemeindewerk (häufig auch Regionalwerk genannt) ist wie ein Stadtwerk, das mehreren Kommunen in einer Region gemeinsam gehört. Beteiligen können sich die jeweiligen Gemeinden, der Landkreis aber auch bestehende Stadtwerke. Zu Beginn steuert jede Kommune, die Teil des Gemeindewerks sein möchte, eine Einlage bei, so können damit bspw. die begleitenden Workshops zur Gemeindewerksgründung gemeinsam finanziert oder erstes Fachpersonal angestellt werden. Die Summe bis zur Gründung des Gemeindewerks beläuft sich auf durchschnittlich 60.000€, je mehr Kommunen sich beteiligen, umso geringer fällt die jeweilige Einlage aus. Schließen sich bspw. zehn Kommunen zusammen, beträgt die Einlage jeweils 6.000€.
Im besten Fall werden alle Kommunen in einem Landkreis, der Landkreis selbst sowie ortsansässige Stadtwerke Teil des Gemeindewerks. Beim Regionalwerk Unterallgäu sind ganze 29 von 52 Kommunen und der Landkreis als Gesellschafter dabei. Je mehr „Mitglieder“ ein Gemeindewerk hat, desto größer ist auch deren Marktmacht und Krisenfestigkeit.
Vielfältige Tätigkeitsbereiche
Die Tätigkeitsbereiche eines Gemeindewerks sind vielfältig. Um die ersten Gewinne zu erwirtschaften und sich selbst tragen zu können, beginnen die meisten Gemeindewerke damit, eine bürgerfreundliche Energiewende umzusetzen. Trotz anfänglicher Investitionen sichern sich die beteiligten Kommunen auf diesem Weg langfristig solide Einnahmen. Welche weiteren Tätigkeitsfelder vom Gemeindewerk bedient werden, bestimmen die Mitgliedskommunen. Die Bandbreite reicht vom ÖPNV und Parkraumbewirtschaftung, über Wasserver- und -entsorgung bis hin zur Nah- und Fernwärme.
Rechtliche Gestaltung
Als Rechtsform für ein Gemeindewerk eignet sich die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Bei einer „reinen“ AöR, können sich privatrechtliche Unternehmen jedoch vorerst nicht beteiligen. Damit die Mitgliedskommunen trotzdem die Vorteile des steuerlichen Querverbunds nutzen und die kommunalen Pflichtaufgaben an das Gemeindewerk übertragen können, kann das int. Gemeindewerk als Muttergesellschaft eine Verwaltungs-GmbH gründen. Diese fungiert als Komplementär und wird zu 100% vom Gemeindewerk gehalten. Die Beteiligung privatrechtlicher Unternehmen wird so möglich, die Mehrheit der Unternehmensanteile (> 51%) muss allerdings beim Gemeindewerk bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gemeindewerk gemeinwohlorientiert handelt. Gründet das Gemeindewerk dann für die jeweiligen Geschäftsbereiche Tochtergesellschaften, sichert das Gemeindewerk die nötige Abgrenzung im Haftungsfall.
Ein interkommunales Gemeindewerk befindet sich also wie ein Stadtwerk in kommunaler Hand, behält die Entscheidungs- und Steuerungshoheit und kann die kommunalen Pflichtaufgaben flexibler bewältigen. So dient es der Allgemeinheit und alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe einer Region profitieren davon gleichermaßen.
Exkurs „Kommunaler Querverbund“
Der bereits erwähnte steuerliche und kommunale Querverbund ermöglicht es, Gewinne aus einem Tätigkeitsbereich zur Deckung von Verlusten in einem anderen zu nutzen. Dadurch können defizitäre Bereiche, wie die Finanzierung eines Dorfladens oder des örtlichen Schwimmbads, durch gewinnbringende Sparten finanziert werden, ohne dass eine zusätzliche Körperschaftssteuerpflicht entsteht. Die Mitgliedgemeinden können so den kommunalen Pflichtaufgaben nachkommen und gleichzeitig die finanzielle Belastung minimieren.
Unterstützung durch die Ländliche Entwicklung
Gemeinsam mit der Regionalwerke GmbH & Co. KG. und der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held erarbeitete die Bayerische Verwaltung für ländliche Entwicklung die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Gründung von interkommunalen Gemeindewerken. Auf den Ergebnissen aufbauend, entwickelte Andreas Engl zusammen mit seinem Team eine Serviceplattform, um die Geschäftsbereiche auf einer digitalen Plattform zu bündeln. Zum Thema virtuelles Gemeindewerk erfahren Sie mehr in einem Folgeartikel.
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unterstützt die ILE AOVE
Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) AOVE gründete Ende 2024 das Regionalwerk Amberg-Sulzbach, welches am 01. Januar 2025 in Kraft trat. Um die Umsetzung zu erleichtern, beantragte die ILE beim ALE Oberpfalz eine Projektförderung zur „Geschäftsförderung Projektstelle Regionalwerk“ und bekam einen positiven Bescheid. Auch die ILE Iller-Roth-Biber bekam auf diesem Weg beim ALE Schwaben eine Projektförderung für das Regionalwerk Neu-Ulm bewilligt.