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So wird's gemacht

In fünf Schritten zum interkommunalen Gemeindewerk

Projekt: Regionalwerk Amberg-Sulzbach
Im Hintergrund Hand, die Papier-PV-Anlage auf einem Modell platziert. Linke untere Ecke: Blauer Farbbanner mit dem Schriftzug "interkommunale Gemeindewerke"
Die fünf Schritte zum interkommunalen Gemeindewerk.
© PantherMedia / AndrewLozovyi

1. Information und Konzeption
Im Rahmen von Bürgermeisterdienstbesprechungen oder Kreistagssitzungen stellen Gründungsberater der regionalwerke GmbH & Co. KG das Gmeindewerks-Konzept und aktuelle Entwicklungen in anderen Landkreisen vor. Gemeinsam mit den interessierten Kommunen wird dann der Weg hin zur Gründung des interkommunalen Unternehmens erörtert.

2. Beschluss zur Aufstellung einer Geschäftsplanung

Mindestens fünf Gemeinden eines Landkreises beschließen die Aufstellung einer Geschäftsplanung für eine anvisierte Gemeindewerksgründung und stellen hierfür notwendige Mittel bereit. Unter Umständen sind die damit verbundenen Ausgaben der Gemeinden über LEADER oder Mittel der Ländlichen Entwicklung förderfähig.

3. Geschäftsplanung und Machbarkeitsprüfung

Partnern aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung helfen bei der Erstellung der Geschäftsplanung, als Grundlage für eine spätere Unternehmensgründung. Wichtig ist es, während dieser Stufe ausreichend Erneuerbare-Energien-Projekte in den Gebieten der teilnehmenden Gemeinden zu finden und vorzuentwickeln. Diese Projekt-Pipeline wird in den Geschäftsplan integriert und ermöglicht die Gründung eines interkommunalen Gemeindewerks auf Basis konkreter Projekte und Einnahmen.

4. Beschlussfassung und Gründung

Auf Basis der Zahlen aus der Geschäftsplanung fassen interessierte Gemeinden den Beschluss, sich dem interkommunalen Gemeindewerk als Gründungsgemeinde anzuschließen. Sofern sich eine ausreichende Anzahl an Gemeinden dazu entschließt, kann die offizielle Gründungsversammlung organisiert werden und die Eintragung in das Handelsregister erfolgen, entweder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).

5. Betriebsaufnahme und operative Vernetzung

Im Anschluss an die Eintragung in das Handelsregister beginnt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Der Geschäftsführung vor Ort steht dabei die regionalwerke GmbH & Co. KG als zentrale Servicegesellschaft mit Knowhow, Manpower und ihren Netzwerkpartnern zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Vernetzung mit anderen interkommunalen Gemeinde- und Regionalwerken, um von gegenseitigen Erfahrungen zu profitieren und eine gemeinsame Marktmacht aufzubauen.

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