Warum in die Energiewende investieren?
Die Energiewende wird stattfinden, entweder durch fremde Investoren oder durch die Gemeinden mit ihren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Die Energiewende schafft neue Einnahmen für Kommunen und Landkreise, kann so den kommunalen Haushalt entlasten und wichtige Investitionen vor Ort erst ermöglichen. Der Betrieb der erneuerbaren Energie-Anlagen ermöglicht die eigene Gestaltung von Energiepreisen, als essenzielles Standortkriterium. Das schafft eine unabhängige Energieversorgung zu günstigeren Preisen, da der Strom vor Ort selber produziert und auch an Endkunden vermarktet werden kann. Mehr zu den Vorteilen gegenüber fremden Investoren lesen Sie hier.
Wer hilft den Gemeinden beim aufbau eines interkommunalen Gemeindewerks?
Bis dato sind die Kommunen auf sich allein gestellt, nur die wenigsten haben ein eigenes Stadt-/ Gemeindewerk. Ein interkommunales Gemeindewerk entlastet die kommunalen Verwaltungen, bspw. bei der kommunalen Wärmeplanung und deren Umsetzung, indem es Fachpersonal bereitstellt und die Fachexpertise für die Gemeinden, Bevölerung und Betriebe zur Verfügung stellt. Die interessierten Gemeinden werden beim Aufbau vom Beginn bis zur Gründung des Gemeindewerks begleitet, parallel werden bereits erste mögliche Geschäftsbereiche und Startprojekte eruiert. Zudem können die Kommunen auch bei der Flächenakquise, Flächensicherung bis hin zu den ersten wichtigen Planungsschritten unterstützt werden. Mehr zu den einzelnen Gründungsschritten erfahren Sie hier.
Wie kann die notwendige Akzeptanz für den weiteren Ausbau bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden?
Es ist erforderlich, dass sich die Menschen vor Ort an den erneuerbaren Energie-Anlagen beteiligen dürfen. Die damit verbundene Wertschöpfung soll in der Region bleiben. Es ist wichtig, den Akteuren und der Bevölkerung vor Ort zu vermittelt, dass die erneuerbaren Energie-Anlagen in Zusammenhang mit einem interkommunalen Gemeindewerk zu einer günstigeren regionalen Energieversorgung führen. Zudem empfiehlt es sich klar aufgezeigt werden, dass die erneuerbaren Energie-Anlagen nicht zwangsläufig Flächenkonkurrenz schaffen (doppelte Flächennutzung mit Agri- und Biodiversitäts-PV oder der Kombination mit oberflächennahester Geothermie sind möglich).
Können Bürgerbeteiligungsmodelle kombiniert werden?
Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe können entsprechende KG-Anteile zeichnen und sich so direkt beteiligen. Auch die Zusammenarbeit mit regionalen Bürgerenergiegenossenschaften ist jederzeit möglich. Darüber hinaus können Crowdfunding-Lösungen eingesetzt werden. In diesem Fall benötigt eine Gemeinde dann keine eigenen Finanzmittel und kann trotzdem bis zu 100% der Anteile eines Projektes halten.
Welche Vorteile beim Ausbau der Energiewende hat eine Gemeinde?
Sie kennen alle Flächenbesitzer und genießen Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie können mit dem Landkreis ein Baurecht schaffen, so direkt Einfluss nehmen und die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort berücksichtigen. Zudem sind interkommunale Gemeindewerke kreditwürdig, was die Finanzierung großer Projekte sowie einen guten Fremdkapital-Zinssatz ermöglicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass über das interkommunale Gemeindewerk alle Schritte entlang einer Wertschöpfungskette im Bereich der Energie dargestellt werden können - vom Windrad, über den Elektrolyseur, die H2-Tankstelle und den ÖPNV. Mit den Einnahmen aus der Energiewende können überdies weitere Geschäftsbereiche aufgebaut werden, z.B. kommunaler Wohnungsbau, ÖPNV, Bäderbetrieb oder Klärschlamm. Mit einem Gemeindewerk kann bspw. ein regionaler Energiehandel (OTC-Tradingfloor) betrieben und ein Energieaustausch unter den Regionen organisiert werden. Weitere Vorteile finde Sie hier.
Wie kann der Erfolg eines interkommunalen Gemeindewerks gestärkt werden?
Alle interkommunalen Gemeindewerke können durch eine zentrale Service-Gesellschaft in der Gründungs- und Startup-Phase sowie im anschließenden Geschäftsbetrieb und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle unterstützt werden. Förderungen müssen individuell geklärt werden und können über LEADER oder beim jeweiligen Amt für Ländliche Entwicklung angefragt werden.