Unsere Gemeinde hat kein Geld
Mit einem interkommunalen Gemeindewerk kann eine Gemeinde Geld verdienen und zugleich Kosten sparen, ein doppelter finanzieller Mehrwert, der vor allem für finanzschwache Gemeinden wichtig ist. Mit einem Gemeindewerk gründen die Gemeinden einer Region ein gemeinsames Unternehmen und schaffen sich dadurch ein zweites Einnahmestandbein, neben den Steuereinnahmen. Falls Ihre Gemeinde also über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügt, ist das ein erstes Argument ein Gemeindewerk zu gründen. Wichtig ist allerdings die Erarbeitung eines fundierten Geschäftsplans, aus dem entsprechende Einnahmen ersichtlich sind. Auch Investitionen in mögliche Solar- und Windparks ist für finanzschwache Gemeinden unter dem Dach eines Gemeindewerks jederzeit möglich, ein fremder Investor ist nicht notwendig.
Und wie kann ein Gemeindewerk Kosten für Ihre Gemeinde sparen?
Das Gemeindewerk ist als kommunales Unternehmen „inhouse-fähig“, d.h. dass Aufträge direkt an das Gemeindewerk vergeben werden können, ohne den Umweg einer öffentlichen Ausschreibung der Aufträge. Beispielsweise können die kommunalen Liegenschaften mit dem Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgt werden und das zu günstigeren Preisen. Da die Energiepreise ein immer wichtigeres Standortkriterium für Betriebe darstellen, könnten günstige Energiepreise auch die regionale Wirtschaft unterstützen, wodurch mehr Steuereinnahmen möglich sind.
Die Gemeinde ist dafür nicht zuständig
Gemäß Artikel 83 der Bayerischen Verfassung fällt unter anderem die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas (=Wärme) und elektrischer Kraft in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Grundsätzlich kann eine Gemeinde die Versorgung von privaten Unternehmen und Energieversorgern ausführen lassen, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit verantwortet jedoch die Gemeinde. Mit einem Gemeindewerk können Gemeinden diese Verantwortung nun an ein eigenes Kommunalunternehmen übertragen, wodurch die Versorgungssicherheit erhöht wird.
Die Energiewende sollen lieber die privaten Unternehmen übernehmen
Private Unternehmen übernehmen die Energieversorgung aufgrund wirtschaftlicher Interessen. Der Vergleich mit Nahwärmenetzen, wenn private Unternehmen eine Mindestanzahl an Netzanschlüssen erwarten und ansonsten nicht an einem Betrieb interessiert sind, zeigt beispielhaft, warum Gemeinden diesen Bereich mit einem Gemeindewerk übernehmen sollten. Eine Gemeinde und somit auch ein Gemeindewerk legt den Fokus auf die Versorgungssicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, Betriebe oder der kommunalen Liegenschaften und verfolgt eine moderate Gewinnerzielungsabsicht.
Wir wollen keine Verschandelung der Landschaft mit Windrädern und Solarparks
Ohne einem Gemeindewerk sind die Gemeinden den fremden Investoren nahezu ausgeliefert, insbesondere aufgrund der bereits vorhandenen baurechtlichen Privilegierungstatbestände, beispielsweise in den Windvorranggebieten und im Bereich der Solarparks, entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Darüber hinaus fordert die Europäische Union im Rahmen der RED-3-Richtlinie zukünftig die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten, in denen EE-Projekte darüber hinaus privilegiert werden. Mit einem Gemeindewerk können Gemeinden diese privilegierten Standorte selber beplanen und EE-Projekte nach den Wünschen der Bevölkerung gestalten - 5 Windräder oder doch nur 3, das entscheidet dann die Gemeinde.
Wir müssen auf unsere Landwirte achten, die brauchen keine weitere Konkurrenz um die Flächen
Das stimmt. Aber am besten können Gemeinden auf ihre Landwirte achten, wenn sie selber, mit einem Gemeindewerk in EE-Projekte investieren und dabei die Belange der Landwirtschaft achten. Zuerst können die Gemeinden ihre Landwirte fragen, wer überhaupt eine Fläche zur Verfügung stellen kann. Anschließend sollte auf die Bonität der Böden geachtet werden und zugleich besteht die Möglichkeit einer kombinierten landwirtschaftlichen Nutzung mit Agri-PV-Anlagen. Wenn ein Gemeindewerk den heimischen Landwirten noch an den EE-Projekten beteiligen lässt, dann ermöglichen die Gemeinden zudem noch ein zweites Einnahmestandbein für die Landwirte.
Die Bürger sollen an der Energiewende beteiligt sein, nicht die Gemeinde
Mit einem Gemeindewerk können die Gemeinden erstmals entscheiden, wie die finanzielle Beteiligung an einem Wind- oder Solarpark geregelt werden soll. Ohne einem Gemeindewerk können die Gemeinden nur hoffen, dass fremde Investoren den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung anbieten. Aber auch in dieser Konstellation würde der Großteil des Gewinns dem Investor zur Verfügung stehen. Eine einfache Lösung wäre, wenn das Gemeindewerk die Rolle des Investors übernimmt und den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich eine faire Beteiligung anbietet.
Unsere Gemeindeverwaltung ist jetzt schon überlastet, wir können die Arbeit für die Energiewende nicht auch noch leisten
Die Gründung eines Gemeindewerks kostet im Laufe der Gründungsvorbereitung etwas Zeit für die Kommunen, das stimmt. Im Anschluss an eine Gründung und mit der stetigen Übernahme neuer Geschäftsbereiche werden die kommunalen Verwaltungen jedoch zunehmend entlastet. Ein Beispiel hierfür ist die gesetzlich verpflichtete kommunale Wärmeplanung, die den Gemeinden viel Zeit und Geld kostet. Darüber hinaus beschäftigen die wenigsten Gemeinden eigene Mitarbeitende mit dem entsprechenden Fachwissen. Mit einem Gemeindewerk können die Gemeinden diese kommunalhoheitliche Aufgabe dem Gemeindewerk übertragen und werden dadurch entlastet. Der Aufbau weiterer Geschäftsbereiche, abseits von Strom und Wärme sowie deren interkommunale Organisation, ermöglicht beispielsweise auch die Übertragung der Klärschlammverwertung oder Abfallwirtschaft, einen gemeinsamen Bäderbetrieb oder die Bereiche Tief- und Hochbau. Sofern einzelne Bereiche trotzdem von der Gemeindeverwaltung übernommen werden sollen, besteht die Möglichkeit der Entlastung durch das Einholen eines entsprechenden Fachwissens aufgrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem eigenen Gemeindewerk.
Dann bestimmt das Gemeindewerk bei uns in der Gemeinde und der Gemeinderat hat nichts mehr zu sagen
Ganz im Gegenteil. Innerhalb der Gemeindegrenzen bestimmt in letzter Instanz immer der Gemeinderat. Sofern kein Windpark erwünscht ist, wird das Gemeindewerk nicht tätig. Speziell innerhalb der baurechtlich privilegierten Bereiche könnten dann aber fremde Investoren tätig werden. Es muss insofern immer abgewogen werden und die fachmännische Einschätzung des Gemeindewerks sollte entsprechend beachtet werden.
Das Geld, das wir für die Gründung einlegen müssen bekommen wir nie wieder zurück
Doch, das Geld für die Einlage kann schon mit dem ersten Solar- oder Windpark wieder verdient sein. Grundsätzlich sollte aber erwähnt werden, dass es sich bei der Gemeindewerks-Gründung um eine Investition in die Zukunft der Gemeinde handelt. Stadtwerke sind beispielsweise durchschnittlich 100 Jahre alt. Zugleich erwirtschaften sie in dieser Zeit Gewinne und ermöglichen mit diesen Einnahmen den Erhalt von Schwimmbädern. Der finanzielle Rückfluss übersteigt die anfängliche Einlage bei Weitem, trotzdem sollte ein Gemeindewerk nicht als Cash-Cow betrachtet werden und mögliche Gewinne in die Region reinvestiert werden.