Während des Webinars der Agentur für kommunalen Klimaschutzagentur erklären Ihnen Experten die wichtigsten Inhalte zur Förderung von Außen- und Straßenbeleuchtungen und stellen Ihnen wesentlich Tools sowie Berechnungsformulare vor. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen.
Anmeldung
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Förderschwerpunkt Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungen
- Art der Förderung: Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss).
- Zuwendungsempfänger: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse.
- Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027 - Anträge können ganzjährig gestellt werden.
- Fördersatz und -volumen:
- Förderquote für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)
- Förderquote für adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen)
Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.