Zum Inhalt springen

Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Antragstellung leicht gemacht!

Straßenlaterne im Vordergrund. Baum, Haus und Himmel mit Wolken im Hindergrund.
Investitionen in zeit- und präsenzabhängig sowie adaptiv geregelte Außen- und Straßenbeleuchtungen können gefördert werden.
© Jana Schlesinger

Während des Webinars der Agentur für kommunalen Klimaschutzagentur erklären Ihnen Experten die wichtigsten Inhalte zur Förderung von Außen- und Straßenbeleuchtungen und stellen Ihnen wesentlich Tools sowie Berechnungsformulare vor. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen.

Anmeldung
Die Anmeldung zum Webinar ist unter diesem Link direkt möglich. 
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Förderschwerpunkt Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungen

  • Art der Förderung: Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss).
  • Zuwendungsempfänger: Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. 
  • Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027 - Anträge können ganzjährig gestellt werden.
  • Fördersatz und -volumen: 
    • Förderquote für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)
    • Förderquote für adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen)

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Vorheriger Termin Nächster Termin