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Handlungsoptionen für Kommunen beim Bau von Solarparks

Modul einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
Photovoltaik wird auch in der Fläche ausgebaut - und Kommunen können mitgestalten
© Pixabay

Laut des Entwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der derzeit im Bundestag diskutiert wird, sollen zukünftig pro Jahr 22 Gigawatt Photovoltaik ausgebaut werden, davon 50% auf Freiflächen. Den Ausbau von Solarparks können Kommunen vor Ort mitgestalten.

Doch worauf sollten Kommunen hierbei achten?

Generell muss für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Durch ein Standortkonzept können Kommunen etwa Flächen auswählen, die durch Photovoltaik sogar aufgewertet werden können. Hierzu zählen vor allem vorbelastete Gebiete, etwa ehemalige Deponien. Auch Flächen neben Bahngleisen oder Autobahnen bieten sich an, wie hier in Neusitz.

Anlagen naturverträglich gestalten und den Artenschutz fördern

Wir hatten bereits Projekte vorgestellt, die zeigen, dass Solarparks durch eine gute Gestaltung nicht nur Strom erzeugen, sondern auch zur Artenvielfalt beitragen können. Auch bei der naturverträglichen Gestaltung können Kommunen mitreden. So können im Bebauungsplan Kriterien festgelegt werden, die die Artenvielfalt in und um die Anlage stärken. Dank Schafbeweidung, die Pflanzung blütenreicher Pflanzen oder Abstände zwischen Umzäunung und Boden profitieren so zum Beispiel Insekten, Kleintiere oder Pflanzen, die nährstoffarme Böden bevorzugen.

Gute Beispiele für solche Kriterien gibt es bereits einige, sowohl für die Standortwahl als auch für die Gestaltung von Anlagen. Für einen schnellen Überblick darüber, wie Kommunen Artenschutz in Solarparks unterstützen können hat das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende auch einen eigenen Leitfaden erstellt.

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