Ein Power Purchase Agreement oder PPA ist ein Abnahmevertrag, der direkt zwischen dem Stromerzeuger und dem Stromabnehmer geschlossen wird. Darin werden etwa die Liefermengen, der Preis oder die Vertragslaufzeit festgesetzt. PPAs können die Preise für beide Parteien stabil halten: wer Strom erzeugt, kann mit entsprechenden Einnahmen, wer Strom verbraucht, mit entsprechenden Kosten kalkulieren.
PPAs sind damit eine Möglichkeit, den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben. Ein Beispiel: eine Kommune plant den Bau eines Solarparks im Gemeindegebiet; ein dort ansässiges Unternehmen benötigt mehr Strom, als es auf dem Betriebsgelände erzeugen kann. Mithilfe eines PPA können beide Parteien zusammenkommen. Das Unternehmen wird für die nächsten Jahre Käufer des Stroms aus dem Solarpark und zahlt je Kilowattstunde einen festgelegten Preis. Abnehmen kann das Unternehmen entweder den gesamten in der Anlage produzierten Strom oder eine feste Liefermenge.
Noch sind PPAs im Bereich der erneuerbaren Energien nicht die Regel, sie gewinnen aber in den letzten Jahren vermehrt an Aufmerksamkeit. Um interessierte Stromerzeuger und -abnehmer an das Thema heranzuführen, hat die Marktoffensive Erneuerbare Energien kürzlich einen Leitfaden herausgegeben. Für die konkrete Ausgestaltung eines PPA wird grundsätzlich ein erfahrener rechtlicher Beistand empfohlen.
Mehr dazu, wie Kommunen den Ausbau von Solarparks mitgestalten können, haben wir auch in unserer Nachricht zu Handlungsoptionen für Kommunen beim Bau von Solarparks zusammengestellt.