2022 gab es in Deutschland rund 202 Genossenschaften, die Nahwärmenetze betreiben. Rund 60 Prozent davon nutzen vorwiegend die Abwärme von Biogasanlagen. Ein Papier der Agentur für Erneuerbare Energien hat untersucht, wie sowohl Betreibende von Biogasanlagen als auch Nahwärmegenossenschaften ihr Projekt weiterführen können, wenn nach 20 Jahren die EEG-Förderung ausläuft.
Wichtig ist die Wahl des richtigen Anlagenkonzepts. Dazu zählen Fragestellungen nach den verwendeten Substraten, mögliche zusätzliche Absatzmöglichkeiten für Strom, Wärme, Biomethan und Gärprodukte sowie Kooperationsmöglichkeiten in der Umgebung.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, an der Ausschreibung für eine zweite EEG-Förderperiode teilzunehmen. Dadurch werden weitere 10 Jahre mit fester Einspeisevergütung gesichert. Allerdings sind einige veränderte Vorgaben wie der sogenannte „Maisdeckel“ zu beachten.
Neben der Erzeugung von Strom und Wärme kann Biogas auch zu Biomethan aufbereitet werden, welches als Kraftstoff im Straßenverkehr eingesetzt werden kann. Die Herstellung von Biomethan ist ein weiteres mögliches Standbein für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen.
Weitere Informationen und Hinweise auf Informations- und Beratungsangebote, liefert die Dokumentation „Genossenschaftliche Biogas-Wärmenetzeam Scheideweg: Wie geht es weiter nach dem EEG?“ der Agentur für Erneuerbare Energien.
Wir haben bereits Biogas-Nahwärmenetze vorgestellt, zum Beispiel:
- Energiedorf Mausdorf in Mittelfranken
- Nahwärme in Winterrieden in Schwaben
- Nahwärmegenossenschaft Burggrumbach in Unterfranken