Interkommunale Gemeindewerke
Energiewende interkommunal umsetzen
Gemeindewerke gestalten Zukunft: Für starke Kommunen und nachhaltige Energieversorgung
In vielen Städten übernehmen Stadtwerke die Strom- und Wärmeversorgung oder kümmern sich um den Betrieb der Straßenbeleuchtung. Für kleinere Landkommunen sind der Aufbau und Betrieb solcher Kommunalunternehmen aber häufig schwierig. Da sich Anforderungen und Regularien stetig weiterentwickeln, ist eine entsprechende Personalausstattung nötig. Damit nicht jede Kommune einzeln diese Ressourcen aufbauen muss, ist der Zusammenschluss mehrerer Kommunen zu einem interkommunalen Gemeindewerk (Regionalwerk) möglich. So können neue Aufgabenfelder wie die Energieversorgung erschlossen und andere, oft kommunalhoheitliche Bereiche wie die Klärschlammentsorgung effizienter und kostengünstiger betrieben werden. Das Gemeindewerkskonzept ermöglicht es den Kommunen, die Energiewende vor Ort selbst zu gestalten. Von den erzielten Einnahmen aus dem Energiesektor profitiert langfristig auch die Bevölkerung. Somit könnte nicht nur die notwendige Akzeptanz sondern auch Geschwindigkeit geschaffen werden, um Klimaschutz erfolgreich zu betreiben.
Was ist ein interkommunales Gemeindewerk?
Ein interkommunales Gemeindewerk ist wie ein Stadtwerk, das mehreren Kommunen in einer Region gemeinsam gehört. Beteiligen können sich die jeweiligen Gemeinden, der Landkreis aber auch bestehende Stadtwerke. Zu Beginn steuert jede Kommune, die Teil des Gemeindewerks sein möchte, eine Einlage bei, so können damit bspw. die begleitenden Workshops zur Gemeindewerksgründung gemeinsam finanziert oder erstes Fachpersonal angestellt werden. Die Summe bis zur Gründung des Gemeindewerks beläuft sich auf durchschnittlich 60.000€, je mehr Kommunen sich beteiligen, umso geringer fällt die jeweilige Einlage aus. Schließen sich bspw. zehn Kommunen zusammen, beträgt die Einlage jeweils 6.000€.
Im besten Fall werden alle Kommunen in einem Landkreis, der Landkreis selbst sowie ortsansässige Stadtwerke Teil des Gemeindewerks. Beim Regionalwerk Unterallgäu sind ganze 29 von 52 Kommunen und der Landkreis als Gesellschafter dabei. Je mehr „Mitglieder“ ein Gemeindewerk hat, desto größer ist auch deren Marktmacht und Krisenfestigkeit.
Vielfältige Tätigkeitsbereiche
Die Tätigkeitsbereiche eines Gemeindewerks sind vielfältig. Um die ersten Gewinne zu erwirtschaften und sich selbst tragen zu können, beginnen die meisten Gemeindewerke damit, eine bürgerfreundliche Energiewende umzusetzen. Trotz anfänglicher Investitionen sichern sich die beteiligten Kommunen auf diesem Weg langfristig solide Einnahmen. Welche weiteren Tätigkeitsfelder vom Gemeindewerk bedient werden, bestimmen die Mitgliedskommunen. Die Bandbreite reicht vom ÖPNV und Parkraumbewirtschaftung, über Wasserver- und -entsorgung bis hin zur Nah- und Fernwärme.
Rechtliche Gestaltung
Als Rechtsform für ein Gemeindewerk eignet sich die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Bei einer „reinen“ AöR, können sich privatrechtliche Unternehmen jedoch vorerst nicht beteiligen. Damit die Mitgliedskommunen trotzdem die Vorteile des steuerlichen Querverbunds nutzen und die kommunalen Pflichtaufgaben an das Gemeindewerk übertragen können, kann das Gemeindewerk als Muttergesellschaft eine Verwaltungs-GmbH gründen. Diese fungiert als Komplementär und wird zu 100% vom Gemeindewerk gehalten. Die Beteiligung privatrechtlicher Unternehmen wird so möglich, die Mehrheit der Unternehmensanteile (> 51%) muss allerdings beim Gemeindewerk bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gemeindewerk gemeinwohlorientiert handelt. Gründet das Gemeindewerk dann für die jeweiligen Geschäftsbereiche Tochtergesellschaften, sichert das Gemeindewerk die nötige Abgrenzung im Haftungsfall.
Ein interkommunales Gemeindewerk befindet sich also wie ein Stadtwerk in kommunaler Hand, behält die Entscheidungs- und Steuerungshoheit und kann die kommunalen Pflichtaufgaben flexibler bewältigen. So dient es der Allgemeinheit und alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe einer Region profitieren davon gleichermaßen.
Kommunaler Querverbund
Der steuerliche und kommunale Querverbund ermöglicht es, Gewinne aus einem Tätigkeitsbereich zur Deckung von Verlusten in einem anderen zu nutzen. Dadurch können defizitäre Bereiche, wie die Finanzierung eines Dorfladens oder des örtlichen Schwimmbads, durch gewinnbringende Sparten finanziert werden, ohne dass eine zusätzliche Körperschaftssteuerpflicht entsteht. Die Mitgliedgemeinden können so den kommunalen Pflichtaufgaben nachkommen und gleichzeitig die finanzielle Belastung minimieren.
Förderung und Unterstützung
Gemeinsam mit der regionalwerke GmbH & Co. KG. und der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held erarbeitete die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Gründung von interkommunalen Gemeindewerken. Auf den Ergebnissen aufbauend, wurde eine Serviceplattform entwickelt, um die Geschäftsbereiche auf einer digitalen Plattform zu bündeln.
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unterstützt die ILE AOVE
Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) AOVE gründete Ende 2024 das Regionalwerk Amberg-Sulzbach, welches am 01. Januar 2025 in Kraft trat. Um die Umsetzung zu erleichtern, beantragte die ILE beim ALE Oberpfalz eine Projektförderung zur „Geschäftsförderung Projektstelle Regionalwerk“ und bekam einen positiven Bescheid. Auch die ILE Iller-Roth-Biber bekam auf diesem Weg beim ALE Schwaben eine Projektförderung für das Regionalwerk Neu-Ulm bewilligt.
Downloads und Hilfestellungen
Mythen und Fakten
Mit einem Gemeindewerk können die Gemeinden erstmals entscheiden, wie die finanzielle Beteiligung an einem Wind- oder Solarpark geregelt werden soll. Ohne einem Gemeindewerk können die Gemeinden nur hoffen, dass fremde Investoren den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung anbieten. Aber auch in dieser Konstellation würde der Großteil des Gewinns dem Investor zur Verfügung stehen. Eine einfache Lösung wäre, wenn das Gemeindewerk die Rolle des Investors übernimmt und den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich eine faire Beteiligung anbietet.
Mit einem interkommunalen Gemeindewerk kann eine Gemeinde Geld verdienen und zugleich Kosten sparen, ein doppelter finanzieller Mehrwert, der vor allem für finanzschwache Gemeinden wichtig ist. Mit einem Gemeindewerk gründen die Gemeinden einer Region ein gemeinsames Unternehmen und schaffen sich dadurch ein zweites Einnahmestandbein, neben den Steuereinnahmen. Falls Ihre Gemeinde also über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügt, ist das ein erstes Argument ein Gemeindewerk zu gründen. Wichtig ist allerdings die Erarbeitung eines fundierten Geschäftsplans, aus dem entsprechende Einnahmen ersichtlich sind. Auch Investitionen in mögliche Solar- und Windparks ist für finanzschwache Gemeinden unter dem Dach eines Gemeindewerks jederzeit möglich, ein fremder Investor ist nicht notwendig.
Und wie kann ein Gemeindewerk Kosten für Ihre Gemeinde sparen?
Das Gemeindewerk ist als kommunales Unternehmen „inhouse-fähig“, d.h. dass Aufträge direkt an das Gemeindewerk vergeben werden können, ohne den Umweg einer öffentlichen Ausschreibung der Aufträge. Beispielsweise können die kommunalen Liegenschaften mit dem Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgt werden und das zu günstigeren Preisen. Da die Energiepreise ein immer wichtigeres Standortkriterium für Betriebe darstellen, könnten günstige Energiepreise auch die regionale Wirtschaft unterstützen, wodurch mehr Steuereinnahmen möglich sind.
Gemäß Artikel 83 der Bayerischen Verfassung fällt unter anderem die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas (=Wärme) und elektrischer Kraft in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Grundsätzlich kann eine Gemeinde die Versorgung von privaten Unternehmen und Energieversorgern ausführen lassen, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit verantwortet jedoch die Gemeinde. Mit einem Gemeindewerk können Gemeinden diese Verantwortung nun an ein eigenes Kommunalunternehmen übertragen, wodurch die Versorgungssicherheit erhöht wird.
Private Unternehmen übernehmen die Energieversorgung aufgrund wirtschaftlicher Interessen. Der Vergleich mit Nahwärmenetzen, wenn private Unternehmen eine Mindestanzahl an Netzanschlüssen erwarten und ansonsten nicht an einem Betrieb interessiert sind, zeigt beispielhaft, warum Gemeinden diesen Bereich mit einem Gemeindewerk übernehmen sollten. Eine Gemeinde und somit auch ein Gemeindewerk legt den Fokus auf die Versorgungssicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, Betriebe oder der kommunalen Liegenschaften und verfolgt eine moderate Gewinnerzielungsabsicht.
Ohne einem Gemeindewerk sind die Gemeinden den fremden Investoren nahezu ausgeliefert, insbesondere aufgrund der bereits vorhandenen baurechtlichen Privilegierungstatbestände, beispielsweise in den Windvorranggebieten und im Bereich der Solarparks, entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Darüber hinaus fordert die Europäische Union im Rahmen der RED-3-Richtlinie zukünftig die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten, in denen EE-Projekte darüber hinaus privilegiert werden. Mit einem Gemeindewerk können Gemeinden diese privilegierten Standorte selber beplanen und EE-Projekte nach den Wünschen der Bevölkerung gestalten - 5 Windräder oder doch nur 3, das entscheidet dann die Gemeinde.
Das stimmt. Aber am besten können Gemeinden auf ihre Landwirte achten, wenn sie selber, mit einem Gemeindewerk in EE-Projekte investieren und dabei die Belange der Landwirtschaft achten. Zuerst können die Gemeinden ihre Landwirte fragen, wer überhaupt eine Fläche zur Verfügung stellen kann. Anschließend sollte auf die Bonität der Böden geachtet werden und zugleich besteht die Möglichkeit einer kombinierten landwirtschaftlichen Nutzung mit Agri-PV-Anlagen. Wenn ein Gemeindewerk den heimischen Landwirten noch an den EE-Projekten beteiligen lässt, dann ermöglichen die Gemeinden zudem noch ein zweites Einnahmestandbein für die Landwirte.
Die Gründung eines Gemeindewerks kostet im Laufe der Gründungsvorbereitung etwas Zeit für die Kommunen, das stimmt. Im Anschluss an eine Gründung und mit der stetigen Übernahme neuer Geschäftsbereiche werden die kommunalen Verwaltungen jedoch zunehmend entlastet. Ein Beispiel hierfür ist die gesetzlich verpflichtete kommunale Wärmeplanung, die den Gemeinden viel Zeit und Geld kostet. Darüber hinaus beschäftigen die wenigsten Gemeinden eigene Mitarbeitende mit dem entsprechenden Fachwissen. Mit einem Gemeindewerk können die Gemeinden diese kommunalhoheitliche Aufgabe dem Gemeindewerk übertragen und werden dadurch entlastet. Der Aufbau weiterer Geschäftsbereiche, abseits von Strom und Wärme sowie deren interkommunale Organisation, ermöglicht beispielsweise auch die Übertragung der Klärschlammverwertung oder Abfallwirtschaft, einen gemeinsamen Bäderbetrieb oder die Bereiche Tief- und Hochbau. Sofern einzelne Bereiche trotzdem von der Gemeindeverwaltung übernommen werden sollen, besteht die Möglichkeit der Entlastung durch das Einholen eines entsprechenden Fachwissens aufgrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem eigenen Gemeindewerk.
Ganz im Gegenteil. Innerhalb der Gemeindegrenzen bestimmt in letzter Instanz immer der Gemeinderat. Sofern kein Windpark erwünscht ist, wird das Gemeindewerk nicht tätig. Speziell innerhalb der baurechtlich privilegierten Bereiche könnten dann aber fremde Investoren tätig werden. Es muss insofern immer abgewogen werden und die fachmännische Einschätzung des Gemeindewerks sollte entsprechend beachtet werden.
Doch, das Geld für die Einlage kann schon mit dem ersten Solar- oder Windpark wieder verdient sein. Grundsätzlich sollte aber erwähnt werden, dass es sich bei der Gemeindewerks-Gründung um eine Investition in die Zukunft der Gemeinde handelt. Stadtwerke sind beispielsweise durchschnittlich 100 Jahre alt. Zugleich erwirtschaften sie in dieser Zeit Gewinne und ermöglichen mit diesen Einnahmen den Erhalt von Schwimmbädern. Der finanzielle Rückfluss übersteigt die anfängliche Einlage bei Weitem, trotzdem sollte ein Gemeindewerk nicht als Cash-Cow betrachtet werden und mögliche Gewinne in die Region reinvestiert werden.