Antragstellung leicht gemacht!
Kommunalrichtlinie: Klimafreundliche Mobilität
Um die klimafreundliche Mobilität auf dem Land und in der Stadt zu stärken, ist der Förderschwerpunkt "Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität" mit dem Fokus auf den Radverkehr Teil der Kommunalrichtlinie. Hiermit soll unter anderem die Radinfrastruktur verbessert und ausgebaut werden. So werden bspw. Maßnahmen wie die Umgestaltung von Radwegen, die Neuerrichtung von Fahrradstraßen und Fahrradschnellwegen oder von Mobilitätsstationen gefördert.
Während des Webinars der Agentur für kommunalen Klimaschutz erklären Ihnen Experten die wichtigsten Inhalte zum Förderschwerpunkt klimafreundliche Mobilität. Ihnen werden die wesentlichen Tools sowie Berechnungsformulare vorgestellt und ein erster Überblick über das Fördermittel gegeben. Im Anschluss haben Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen.
Förderschwerpunkt klimafreundliche Mobilität
- Art der Förderung: Investive Klimaschutzmaßnahmen.
- Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027 - Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Weitere Informationen zur Förderung "Kommunalrichtlinie - Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität" finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.